Vor dem Hintergrund der extremen Kostenentwicklungen auf dem Energiemarkt hat der Bund mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) eine Entlastung der Gas- und Fernwärmekunden für Dezember 2022 beschlossen. Das EWSG ist seit dem 19.11.2022 in Kraft. Diese Dezember-Soforthilfe soll die Belastungen kurzfristig abmildern und dient als finanzielle Brücke bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse.
Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Informationen rund um die Dezember-Soforthilfe aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) zusammengestellt.