Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser: Bundesweites Förderprogramm 2026.
Förderung für Ladeinfrastruktur 2026: "Laden im Mehrparteienhaus"
Inhaltsverzeichnis
- Förderung für Ladeinfrastrukturen 2026
- In welcher Höhe werden Ladepunkte am Mehrfamilienhaus gefördert?
- Diese Maßnahmen fördert das Programm zur Ladeinfrastruktur
- Voraussetzungen der Förderung
- Wer kann einen Antrag für Wallbox-Förderung an Mehrparteienhäusern stellen?
- Rahmenbedingungen der Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen
- Prozess der Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser
- Projekte zur Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern aus der Praxis
- Häufig gestellte Fragen zur Förderung "Laden im Mehrparteienhaus"
Förderung für Ladeinfrastrukturen 2026
- Seit dem 15. April 2026 unterstützt der Bund den Aufbau privater E-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern mit dem Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“.
- Es steht ein Budget von 500 Mio. Euro bereit.
- Im Fokus der Förderung steht die Ladeinfrastruktur für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern.
- Sie gilt für nicht-öffentliche Stellplätze.
In welcher Höhe werden Ladepunkte am Mehrfamilienhaus gefördert?
Der Bund unterstützt finanziell die Errichtung privater Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten. Die Wallbox-Förderung beträgt maximal 2.000 Euro je Stellplatz für Bau- und Montage- und Anschaffungskosten.
- Maximal 1.300 Euro für die Vorverkabelung ohne Ladepunkt
- Maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt (zum Beispiel Wallbox) mit Vorverkabelung
- Maximal 2.000 Euro für bidirektionale Ladepunkte
Diese Maßnahmen fördert das Programm zur Ladeinfrastruktur
Unterstützt werden bauliche Maßnahmen wie Erdarbeiten, Weganpassungen, Durchbrüche und Kabelbefestigungen. Zudem umfasst die Förderung die Elektroinstallation, beispielsweise Kabel, Verteiler und Schutzeinrichtungen bis hin zu Transformatoren.
- Vorverkabelung und etwaige Baumaßnahmen
- Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung
- Netzanschluss und zugehörige Baumaßnahmen
- Technische Ausrüstung
Voraussetzungen der Förderung
Folgende Bedingungen gelten für die Wallbox-Förderung:
- Die Antragstellenden investieren in Stellplätze von Immobilien, die vorrangig Wohnzwecken dienen.
- Quotierung der Parkflächen: Das eingereichte Projekt muss 20 Prozent und mindestens sechs Stellplätze für die Elektrifizierung vorsehen.
- Betrieb der Wallboxen mit Strom aus Erneuerbaren Energien
- Förderungsfähige Technik sind Typ-2- oder CCS-Ladepunkte
- Ladeleistung von 11 bis 22 Kilowatt pro Ladepunkt
Wer kann einen Antrag für Wallbox-Förderung an Mehrparteienhäusern stellen?
- Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Die Einreichung muss bis 15.10.2026 stattgefunden haben. Die Fördermittel werden nach dem Wettbewerbsprinzip vergeben.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Privateigentümerinnen - und eigentümer von Wohneigentum (MFH) zur Vermietung.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), zu denen auch einzelne Wohungseigentümerinnen- und eigentümer einer WEG ab drei Wohneinheiten zählen.
Die Website des Förderprogramms stellt alle Informationen für Antragstellende mit großen Wohnbeständen im Detail dar.
Rahmenbedingungen der Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Das Bundesprogramm fördert gezielt Antragsstellende mit großen Wohnbeständen.
- Für Großprojekte liegt die Obergrenze der Förderung bei 30 Mio. Euro.
- Der Bund subventioniert bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Durch die Vorverkabelung von Ladepunkten wird in die Planungssicherheit für die Zukunft investiert.
- Gefördert werden Stellplätze auf Außenflächen, in Parkhäusern und Tiefgaragen, die zu einem Mehrfamilienhaus gehören.
- Diese Stellplätze müssen mit der Wohnnutzung zusammenhängen und dürfen nicht gewerblich genutzt werden.
Im Unterschied zur Antragsgruppe mit großen Wohnbeständen kann die Förderung für die Antragsgruppen mit kleineren Wohnbeständen (KMU, WEG) im besten Fall 100 Prozent betragen.
Prozess der Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser
- Vorbereitung der Unterlagen: Antragsstellende benötigen einen Plan für die Maßnahmen und ein Angebot (Kostenvoranschläge) für das Gesamtkonzept.
- Antrag online einreichen: Unternehmen mit großen Wohnbeständen reichen ihre Anträge bis zum 15.10.2026 ein. WEG und KMU bis spätestens 10.11.2026.
- Bewilligung abwarten: Wichtig: Maßnahmen dürfen erst mit vorliegender Bewilligung beginnen.
- Auftrag vergeben: Die Dienstleister erhalten ihre Aufträge.
- Vorhaben umsetzen: Die baulichen und technischen Maßnahmen werden umgesetzt.
- Verwendungsnachweis einreichen: Abgeschlossene Maßnahmen werden dokumentiert (Rechnungen, technische Unterlagen und so weiter).
- Auszahlung der Förderung: Der Verwendungsnachweis wird eingereicht, die Förderung wird ausgezahlt.
Projekte zur Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern aus der Praxis
GASAG Solutions Plus verfügt über solide Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Ladeinfrastrukturprojekten. Die Ladelösung im Parkviertel Kladow zeigt, wie durch modulare Vorverkabelung von Ladepunkten den Mieterinnen und Mietern einer Immobilie niederschwellig der Zutritt zu Ladelösungen ermöglicht wird. Im Quartier Pandion Midtown in Berlin wurden 70 Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgestattet.
Für Firmen mit umfangreichen Wohnungsbeständen ist es sinnvoll, sich bereits vor der Antragstellung beraten – und die Umsetzung anschließend von Fachleuten begleiten zu lassen.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung "Laden im Mehrparteienhaus"
Wann startet die bundesweite Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser?
Die Förderung läuft seit dem 15. April 2026.
Wann endet das Programm „Laden im Mehrparteienhaus“?
Unternehmen mit großen Wohnbeständen können ihre Anträge bis zum 15. Oktober 2026 einreichen.
Gilt die Wallbox-Förderung auch für bereits geplante Maßnahmen?
Nein. Grundsätzlich dürfen keine anderen Fördermittel (Land, Bund, EU) für dieselben Kosten genutzt werden, das heißt es gibt keine Förderung „on top“.
Wie werden die Fördermittel für Wallboxen im MFH vergeben?
Die Förderung von Antragstellenden mit großem Wohnbestand wird nach wettbewerblicher Auswahl der Projekte vergeben. Entscheidend ist für Unternehmen mit großem Bestand die Anzahl der elektrifizierten Stellplätze des Förderprojektantrags. Es wird nach gewichteten Auswahlkriterien nach einem Punktesystem entschieden.
Weitere Informationen dazu bietet die Förderprogrammseite im FAQ-Bereich.
Wann wird die Wallbox-Förderung ausgezahlt?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung des Projekts. Nur in begründeten Fällen können vorab entsprechend dem Baufortschritt bis zu 90 Prozent der Fördersumme abgerufen werden.
Hier finden Sie weitere Antworten auf Fragen zum Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus".